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Pflichtteil – Ihre Ansprüche kennen und durchsetzen

Der Pflichtteil schützt nahe Angehörige vor vollständiger Enterbung. Gleichzeitig führt er oft zu Unsicherheiten und Konflikten. Ich helfe Ihnen, Ihre Ansprüche realistisch einzuschätzen und rechtssicher geltend zu machen.

Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?

​Der Gesetzgeber schützt bestimmte Angehörige besonders.

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  • Ehegatten

  • Kinder

  • Enkel (wenn Kinder vorverstorben sind)

  • in bestimmten Fällen Eltern

Wie der Pflichtteil berechnet wird

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die Berechnung ist oft komplex. Ich unterstütze Sie bei:

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  • Wertermittlung des Nachlasses

  • Auskunftsansprüchen

  • Bewertung von Immobilien

  • Durchsetzung von Zahlungsansprüchen

Pflichtteilsergänzungsansprüche

Schenkungen zu Lebzeiten können den Pflichtteil erhöhen. Ich prüfe:

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  • Schenkungen der letzten 10 Jahre

  • gemischte Schenkungen

  • unentgeltliche Übertragungen

FAQ – Häufige Fragen zum Pflichtteil

Wie lange kann ich den Pflichtteil geltend machen?

In der Regel drei Jahre.

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Was tun, wenn der Erbe keine Auskunft gibt?

Auskunftsanspruch kann gerichtlich durchgesetzt werden.

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Kann der Pflichtteil entzogen werden?

Nur in sehr seltenen Ausnahmefällen.

Ich berate Mandantinnen und Mandanten aus Landshut, Dingolfing, Straubing, Regensburg und dem jeweiligen Umland. Wenn Sie Fragen zum Pflichtteil haben oder Unterstützung benötigen, berate ich Sie gerne persönlich.

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