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Vorweggenommene Erbfolge – Vermögen sinnvoll und vorausschauend übertragen

Schenkungen zu Lebzeiten können Streit vermeiden, steuerliche Vorteile bringen und Angehörige frühzeitig absichern. Ich unterstütze Sie dabei, Übertragungen rechtssicher und ausgewogen zu gestalten.

Gründe für vorweggenommene Erbfolge

​Viele Menschen entscheiden sich bewusst für eine frühzeitige Vermögensübertragung.

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  • steuerliche Vorteile

  • Absicherung von Angehörigen

  • Übertragung von Immobilien

  • Unternehmensnachfolge

  • Vermeidung von Erbstreitigkeiten

Gestaltungsmöglichkeiten

​Ich gestalte Lösungen, die zu Ihrer Lebenssituation passen.

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  • Schenkungsverträge

  • Nießbrauch

  • Wohnrechte

  • Rückforderungsrechte

  • Ausgleichszahlungen

Risiken & Absicherung

Eine gute Planung schützt vor späteren Problemen.Ich prüfe für Sie:

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  • Auswirkungen auf Pflichtteilsansprüche

  • steuerliche Konsequenzen

  • Rückforderungsrechte

  • Absicherung im Pflegefall

FAQ – Häufige Fragen zur vorgezogenen Erbfolge

Kann ich mir Rechte vorbehalten?

Ja, z. B. Nießbrauch oder Wohnrecht.

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Kann eine Schenkung rückgängig gemacht werden?

Unter bestimmten Voraussetzungen.

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Wie wirkt sich das auf den Pflichtteil aus?

Schenkungen können Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen.

Ich berate Mandantinnen und Mandanten aus Landshut, Dingolfing, Straubing, Regensburg und dem jeweiligen Umland. Wenn Sie Vermögen vorausschauend übertragen möchten, unterstütze ich Sie gerne bei der Gestaltung.

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